Fährtenarbeit
Bei der Fährtenarbeit muss der Hund in einem Gelände (z.Bsp. Acker oder Wiese) durch den EInsatz seines Geruchssinnes finden und den erfolgreichen Fund seinem Hundeführer durch ein entsprechendes Verhalten anzeigen. Die Anzahl der Gegenstände und die Länge der abzusuchenden Fährte richtet sich nach den entsprechenden Prüfungsstufen (IPG 1-3, FH 1 und FH 2, IPG-FH). Die Fährtenhundprüfungen (FH 1 und FH 2) sind spezielle Prüfungen, bei denen der Hund nur in Fährtenarbeit vorgeführt wird.